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Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung dient neben der Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers auch dem Ansparen von Kapital, beispielsweise mit dem Ziel der Altersvorsorge.

Im Falle des Todes der versicherten Person während der Laufzeit der Versicherung wird die in der Versicherungspolice vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten ausgezahlt. Die begünstigte Person ist in der Police namentlich angegeben. Im Erlebensfall (wenn also die versicherte Person bis zum Ablauf des Vertrages am Leben bleibt) wird die Versicherungssumme wahlweise als Einmalzahlung oder in Form einer regelmäßigen Rente an die versicherte Person ausgezahlt.

Die Höhe der Versicherungssumme in einer Kapitallebensversicherung richtet sich nach der Summe der eingezahlten Beiträge und der mit diesem Kapital während der Laufzeit erwirtschafteten Rendite. Während der Einzahlungsphase werden die Beiträge des Versicherten von der Lebensversicherungsgesellschaft angelegt, um so eine höhere Auszahlungssumme zu ermöglichen. Je nach Anlageform unterscheidet man zwischen Kapitallebensversicherungen und fondsgebundenen Lebensversicherungen. Eine klassische Kapitallebensversicherung investiert den überwiegenden Teil der Einlagen ihrer Versicherten in sichere, meist festverzinsliche Werte (Bundeswertpapiere, Staatsanleihen etc.) - so kann nicht nur eine vollständige Rückzahlung des eingezahlten Kapitals, sondern auch ein bestimmter Wertzuwachs von der Versicherungsgesellschaft garantiert werden. Aufgrund dieser Garantien bieten Kapitallebensversicherungen eine gute Kombination aus Sicherheit und Rendite.

Vor der Reform des Alterseinkünftegesetzes im Jahre 2005 waren Kapitallebensversicherungen zudem steuerlich begünstigt – alle ausgezahlten Beträge waren steuerfrei. Mit dem Wegfall der steuerfreien Auszahlung und der Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften können jetzt zwar die Beiträge aus unversteuertem Einkommen gezahlt werden, die Auszahlung (beispielsweise als Rente) unterliegt aber heute dem persönlichen Einkommensteuersatz. Durch diese Reform hat die Kapitallebensversicherung deutlich an Attraktivität für die private Altersvorsorge eingebüsst. Neuere Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente sind hier durch die zusätzliche staatliche Förderung für die meisten Menschen interessanter.



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