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Haftpflichtversicherung
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Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Haftungsansprüche Dritter ab, die aus vom Versicherungsnehmer verursachten Sach- und Personenschäden entstehen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schäden nicht mutwillig oder grob fahrlässig vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Da nach dem Gesetz jeder, der volljährig bzw. deliktfähig (also älter als 14 Jahre) ist, für Schäden, die er verursacht, in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden kann, kann in der Realität aus einem kleinen Missgeschick schnell eine äußerst teure Angelegenheit werden, insbesondere dann, wenn neben einem Sachschaden auch ein Personenschaden ensteht, der unter Umständen sogar die Zahlung einer lebenslangen Rente an die geschädigte Person nach sich zieht. Es empfiehlt sich daher, immer eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro in der Haftpflichtversicherung zu vereinbaren, um im Zweifelsfall auch schwere Personenschäden tragen zu können.
Auch so genannte Vermögensschäden sind in einer Haftpflichtversicherung versicherbar, die optimale Höhe der Versicherungssumme richtet sich hier allerdings sehr nach den persönlichen Lebensumständen des Versicherten. Vermögensschäden sind Schäden, bei denen entweder Zahlungsmittel materiell vernichtet (z.B. verbrannt) werden oder durch Verschulden des Versicherten tatsächliche Verdienstausfälle eintreten. Besonders für Selbständige und Freiberufler empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung (sie sichert Haftungsansprüche, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen, ab) und die Absicherung von Vermögensschäden. Angestellte sind normalerweise über eine Diensthaftpflicht ihres Arbeitgebers entsprechend versichert. Ferner können (je nach Anbieter) auch Schlüsselschäden, Allmählichkeitsschäden, Bauherrenrisiko, Mietsachschäden, Schäden durch Haustiere und vieles mehr versichert werden.
Der Versicherungsschutz einer Haftpflichtversicherung erstreckt sich zunächst nur auf die versicherte Person. Es ist allerdings möglich, den Versicherungsschutz auf Kinder unter sieben Jahren oder die ganze Familie auszudehnen. Ferner kann der Versicherungsschutz einer Haftpflichtversicherung meist auf einen Geltungsbereich wie beispielsweise „europaweit“ oder „weltweit“ erweitert werden. Wenn in der Versicherungspolice eine so genannte Ausfalldeckung vorgesehen ist, so kann die Haftpflichtversicherung auch in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte selbst der Geschädigte ist, seine Haftpflichtansprüche gegen einen Dritten aber nicht durchsetzbar sind.
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