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Auto Versicherung, KFZ Versicherung
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AutoVersicherung
In Deutschland besteht eine Kfz-Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder, der in Deutschland ein Auto zulassen möchte, eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für dieses Fahrzeug vorweisen können muss. Diese Kfz-Haftpflichtversicherung trägt alle Schäden, die anderen durch das Fahrzeug entstehen - wenn also dieses Fahrzeug einen Unfall verursacht, so sind die Schäden an Fremdfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern bis zu einer bestimmten Summe versichert. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme für PKW beträgt 2,5 Millionen Euro.
Selbstverständlich ist es auch möglich, Schäden am eigenen Auto zu versichern. Für Schäden, die ohne Selbstverschulden entstanden sind, also zum Beispiel durch Diebstahl, Brand, Naturereignisse, Tierunfälle, Marderbisse oder Glasbruch verursacht wurden, leistet eine Teilkaskoversicherung.
Darüber hinaus können auch selbstverschuldete oder durch Vandalismus verursachte Schäden am eigenen Wagen versichert werden, diese werden durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich allerdings meist nur bei Neuwagen und besonders wertvollen Fahrzeugen, da hier die Beiträge relativ hoch sind.
In der Kfz-Versicherung ist es nicht notwendig, dass Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeugs die gleiche Person sind, da die Versicherung immer für ein bestimmtes Fahrzeug (bzw. eine Fahrzeugflotte) abgeschlossen wird. Eine Kfz-Versicherung kann also auch ohne weiteres von einer Person abgeschlossen werden, die nicht selbst Eigentümer des Fahrzeugs ist. Eine solche Lösung ist oft ratsam, wenn der Fahrzeughalter Fahranfänger ist, der Versicherungsnehmer aber nicht - der Versicherungsnehmer kann in diesem Fall (beispielsweise aufgrund einer hohen Zahl von unfallfreien Jahren) mit einem günstigeren Tarif rechnen (Schadensfreiheitsrabatt).
Der Beitrag zur Kfz-Versicherung wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt: Zunächst ist das versicherte Fahrzeugmodell ausschlaggebend – je öfter ein Fahrzeug eines bestimmten Typs in der Vergangenheit in Unfälle verwickelt war, desto höher ist dessen „Typklasse“ und desto höher liegt auch der Beitrag. Außerdem kennt die Kfz-Versicherung auch so genannte „Regionalklassen“. Hierbei handelt es sich um eine Klassifizierung aller Zulassungsbezirke in Deutschland nach dem regionalen Unfallrisiko. Wer also ein Auto in einem besonders „unfallgefährdeten“ Zulassungsbezirk anmelden möchte, zahlt meist auch höhere Beiträge für die Versicherung als anderswo.
Der dritte große Faktor bei der Beitragsgestaltung der Kfz-Versicherung ist das Fahrerrisiko. Zur Einschätzung dieses Risikos gibt es in der Kfz-Versicherung die so genannten Schadensfreiheitsklassen. Mit jedem Jahr, dass der Versicherungsnehmer unfallfrei „übersteht“, wird er von seiner Versicherung in eine bessere Schadensfreiheitsklasse eingestuft – und zahlt dementsprechend Jahr für Jahr weniger Beitrag.
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