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Rürup Rente
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Rürup Rente (Basisrente)
Bei der so genannten Basis- oder Rürup-Rente handelt es sich um eine steuerlich geförderte private Rentenversicherung. Sie ist im Rahmen der Reform des Alterseinkünftegesetzes 2005 als Ergänzung bzw. als Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt worden. Die Rürup Rente richtet sich in erster Linie an Menschen, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen und daher auch nicht für eine Riester-Rente in Betracht kommen. Das sind hauptsächlich Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, deren Jahresverdienst oberhalb der Bemessungsgrenze liegt.Prinzipiell kann aber jeder eine Rürup-Rente abschließen. Alle Personen, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, sollten aber wegen der höheren Förderung zunächst über eine Riester-Rente nachdenken.
Die Altersvorsorge mit einer Rürup-Rente wird durch Steuerfreiheit der Beiträge gefördert. So werden 2007 bis zu 64% aller Aufwendungen für eine Rürup-Rente (bis zu einem Höchstbetrag von 12.800,- Euro) als Sonderausgaben anerkannt. Das bedeutet, dass die Beiträge aus unversteuertem Einkommen gezahlt werden. Dieser Satz erhöht sich jährlich um 2% bis auf 100% aller Beiträge (und höchstens 20.000,- Euro) im Jahre 2025.
Die Auszahlungsphase einer Rürup-Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten beginnen und muss in lebenslangen, monatlichen Zahlungen erfolgen; eine einmalige Auszahlung des Gesamtbetrags ist nicht möglich. Eine Rürup-Rente ist nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar – damit ist sie allerdings auch nicht pfändbar und wird nicht als Vermögen auf das Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen angerechnet. Sie ist damit absolut Hartz IV-sicher.
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